Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlawina Solutions GmbH

1. Geltungsbereich

1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Schlawina Solutions GmbH, und ihren Auftraggebern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Die Schlawina Solutions GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG.

1.3
Die AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.4
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Schlawina Solutions GmbH ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt..

2. Auftrag und Leistungsumfang

2.1
Der konkrete Umfang der von der Schlawina Solutions GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag.

2.2
Die Schlawina Solutions GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige geeignete Dritte einzusetzen.

2.3
Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Schlawina Solutions GmbH die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich als Vertragsgegenstand vereinbart wurde.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1
Der Auftraggeber hat der Schlawina Solutions GmbH alle für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und sonstigen Grundlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

3.2
Der Auftraggeber hat die Schlawina Solutions GmbH unverzüglich über sämtliche Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

3.3
Verzögerungen und Mehraufwendungen, die durch eine nicht rechtzeitige, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Schlawina Solutions GmbH. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

4. Einsatz von Mitarbeitern und Dritten / Abwerbeverbot

4.1
Die Schlawina Solutions GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Mitarbeiter und Dritte einzusetzen.

4.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung Mitarbeiter oder von der Schlawina Solutions GmbH eingesetzte Personen, mit denen der Auftraggeber im Rahmen des konkreten Projektes unmittelbar zusammengearbeitet hat, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Schlawina Solutions GmbH unmittelbar abzuwerben oder für gleichartige Leistungen zu beauftragen.

4.3
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn ein entsprechender Kontakt bereits vor Beginn des konkreten Vertragsverhältnisses unabhängig von der Schlawina Solutions GmbH bestanden hat.

5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

5.1
Sämtliche Rechte an von der Schlawina Solutions GmbH, ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Analysen, Berichten, Designs, Programmen, Dokumentationen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Schlawina Solutions GmbH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des jeweiligen Auftrages erstellten Arbeitsergebnissen jene Nutzungsrechte, die im Angebot oder Einzelvertrag vereinbart wurden.

5.3
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung außerhalb dieses Zweckes bedarf der vorherigen Zustimmung der Schlawina Solutions GmbH, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.

6. Gewährleistung

6.1
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungsumfang und nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten fachlichen Standards. Eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung oder die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.2
Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, eine mangelhafte Leistung innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl zu verbessern oder nachzubessern. Erst wenn eine Verbesserung oder Nachbesserung trotz angemessener Fristsetzung nicht möglich oder unzumutbar ist oder endgültig scheitert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen weiteren Gewährleistungsbehelfe zu.

6.3
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von sechs Monaten ab vollständiger Erbringung der jeweiligen Leistung. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen beginnt die Frist mit deren Erbringung.

6.4
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei unternehmerischen Geschäften bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit anwendbar, unberührt bzw. werden durch diese Bestimmung konkretisiert.

6.5
Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf Vorgaben, Unterlagen, Daten, Entscheidungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder auf eine nachträgliche Veränderung, Bearbeitung oder Verwendung der Leistung durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen ist.

6.6
Eine Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften, Ergebnisse oder wirtschaftlicher Erfolge wird durch diese AGB oder die Erbringung der Leistungen nicht begründet.

7. Haftung

7.1
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.2
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für sämtliche Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und sonstige vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung beigezogene Personen.

7.3
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Finanzierungskosten, Datenverlust, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige reine Vermögensschäden.

7.4
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Empfehlungen, Analysen, Konzepte oder sonstige Beratungsergebnisse nicht oder nicht entsprechend den Empfehlungen des Auftragnehmers umsetzt. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für unternehmerische Entscheidungen, Investitionen oder sonstige Maßnahmen des Auftraggebers, die dieser auf Grundlage der Beratung eigenverantwortlich trifft, sofern nicht die Entscheidung unmittelbar auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beratungsfehler des Auftragnehmers beruht.

7.5
Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Personen oder Unternehmen, die nicht Vertragspartner des Auftragnehmers sind, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Weitergabe von Unterlagen oder Beratungsergebnissen an Dritte begründet ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers keine Haftung gegenüber diesen Dritten.

7.6
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach, soweit gesetzlich zulässig, mit der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Auftragssumme begrenzt. Bei laufenden oder wiederkehrenden Leistungen gilt als Haftungshöchstbetrag die für die letzten zwölf Monate vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses vereinbarte Netto-Vergütung.

7.7
Die Haftungsbegrenzung gemäß Punkt 7.6 gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, und soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

7.8
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.

7.9
Der Auftraggeber hat das Vorliegen eines haftungsbegründenden Verschuldens des Auftragnehmers zu beweisen, soweit eine solche Beweislastverteilung gesetzlich zulässig ist.

7.10
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu ergreifen. Unterlässt der Auftraggeber solche Maßnahmen, ist die Haftung des Auftragnehmers entsprechend zu reduzieren.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln.

8.2
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8.3
Die Schlawina Solutions GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

8.4
Soweit die Schlawina Solutions GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien – sofern erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Honorar und Zahlungsbedingungen

9.1
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

9.2
Die Schlawina Solutions GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt Zwischenrechnungen bzw. Akontorechnungen zu legen, sofern dies vereinbart wurde.

9.3
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.4
Barauslagen, Reisekosten, Spesen und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

9.5
Bei Zahlungsverzug ist die Schlawina Solutions GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.

9.6
Bei Zahlungsverzug ist die Schlawina Solutions GmbH nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

10. Vertragsdauer und Beendigung

10.1
Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. mit Abschluss des vereinbarten Projektes.

10.2
Das Recht beider Vertragspartner zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt wird oder der Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug gerät.

10.4
Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Vertragsauflösung bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis, soweit gesetzlich zulässig.

11.2
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Schlawina Solutions GmbH und dem Auftraggeber ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden, soweit gesetzlich zulässig.

11.3
Erfüllungsort ist der Sitz der Schlawina Solutions GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

11.4
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Schlawina Solutions GmbH vereinbart.

12. Mediationsklausel

12.1
Für den Fall von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, verpflichten sich die Vertragspartner, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nach Möglichkeit eine außergerichtliche Streitbeilegung durchzuführen.

Hierzu können die Vertragspartner einvernehmlich einen eingetragenen Mediator nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), vorzugsweise mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation, aus der Liste des zuständigen Bundesministeriums auswählen.

12.2
Kommt innerhalb eines Monats ab Beginn der Verhandlungen keine Einigung über die Auswahl eines Mediators oder über eine außergerichtliche Lösung zustande, ist jeder Vertragspartner berechtigt, seine gesetzlichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

12.3
Eine Mediation hindert keine Partei daran, zur Wahrung gesetzlicher Fristen oder zur Sicherung von Ansprüchen erforderliche gerichtliche oder sonstige rechtliche Schritte einzuleiten.

13. Unternehmensdaten

Schlawina Solutions GmbH
Sitz: A-7161 St. Andrä am Zicksee
Anschrift: Bahngasse 36/b
Firmenbuchnummer: FN 677700v
Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt
UID-Nummer: ATU 83 22 35 48
E-Mail: hello@schlawina-solutions.at
Vertretungsbefugter Geschäftsführer: Angelina Kroiss

Stand: September 2026

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.